EU-Recap
Für den Mittelstand

Meetings dokumentieren, ohne jemanden dafür abzustellen

In kleinen Teams schreibt niemand gern Protokoll, und am Ende erinnert sich jeder anders. EU-Recap hört mit, verteilt die Aufgaben und legt die Nachweise ab, die Sie brauchen, wenn jemand nach dem Datenschutz fragt.

Aufgaben mit Namen und Frist

Wer macht was bis wann wird aus dem Gespräch erkannt und zugeordnet. Jede Aufgabe verweist auf die Stelle, an der sie besprochen wurde.

Jeder bekommt seinen Teil

Nach der Besprechung geht eine Zusammenfassung an alle Teilnehmenden, in der jeder seine eigenen Aufgaben sieht.

Datenschutzunterlagen fertig

Auftragsverarbeitungsvertrag, Verzeichnis der Subprozessoren und die technischen Maßnahmen liegen im Account. Sie müssen dafür niemanden beauftragen.

Kein Einrichtungsprojekt

Konto anlegen, Aufnahme hochladen, fertig. Es braucht keinen Server, keine Schnittstelle und keine Schulung.

Deutsch und Englisch gleich gut

Gemischte Runden mit internationalen Kolleginnen und Kollegen werden zuverlässig erkannt, Eigennamen können Sie hinterlegen.

Sichtbar, was Besprechungen kosten

Stundensatz mal Dauer mal Teilnehmerzahl. Oft ist das die Zahl, die eine wöchentliche Runde auf zwei Wochen streckt.

In drei Schritten

1

Aufnehmen

Am Handy, am Rechner oder als Bot in der Videokonferenz. Alle bestätigen vorher die Einwilligung.

2

Verarbeiten lassen

Zusammenfassung, Entscheidungen und Aufgaben entstehen automatisch, meist in unter zwei Minuten.

3

Weiterarbeiten

Aufgaben abhaken, Protokoll teilen, fertig. Die Tonaufnahme löscht sich am nächsten Tag von selbst.

Häufige Fragen

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten. Reicht das trotzdem?+
Für die meisten Betriebe unter 20 Personen, die nicht regelmäßig sensible Daten verarbeiten, besteht keine Benennungspflicht. Was Sie brauchen, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns und ein Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis. Beides liegt vorbereitet im Account. Ob eine Benennungspflicht besteht, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Rechtsberatung.
Müssen wir den Betriebsrat einbinden?+
Wenn es einen gibt, in der Regel ja. Eine Software, mit der sich Verhalten oder Leistung überwachen ließe, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob Sie sie so einsetzen wollen. Die Beschreibung der Funktionen und die technischen Maßnahmen können Sie dem Gremium direkt aus dem Account geben.
Was kostet der Einstieg?+
19 Euro im Monat für zehn Besprechungen, vierzehn Tage kostenlos zum Ausprobieren, monatlich kündbar. Für Vereine, Beiräte und gemeinnützige Organisationen gibt es Sonderkonditionen auf Anfrage.

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.