Sitzungsprotokolle für die Verwaltung, ohne Cloud aus Übersee
Ausschusssitzungen, Dienstbesprechungen und Gremientermine werden mitgeschrieben und strukturiert, während die Schriftführung zuhört statt tippt. Die Verarbeitung findet in Deutschland und Frankreich statt. Kein Subprozessor unterliegt dem US CLOUD Act.
Keine Drittstaatenübermittlung
Hosting in Falkenstein, Transkription und Zusammenfassung bei Mistral in Paris. Damit entfällt die Prüfung nach Kapitel V DSGVO, die bei US-Anbietern jedes Mal ansteht.
Beschlüsse und Aufträge getrennt
Das Protokoll unterscheidet zwischen Beschluss, Auftrag an die Verwaltung und bloßer Wortmeldung. Jede Zuordnung ist bis zum Zitat rückverfolgbar.
Nichtöffentlicher Teil bleibt getrennt
Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte lassen sich als eigener Abschnitt führen und getrennt freigeben, damit die Veröffentlichung des öffentlichen Teils niemanden gefährdet.
Aktenmäßige Ablage
Protokolle als PDF mit Zeitstempel, Teilnehmerliste und Versionsstand. Aufbewahrungsfristen stellen Sie pro Bereich selbst ein.
Personenbezug reduzierbar
Namen von Bürgerinnen und Bürgern, Adressen und Aktenzeichen können vor dem Speichern automatisch entfernt werden.
Zugriffe nachweisbar
Jeder Aufruf und jeder Export steht im Audit-Log. Das ist die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, ohne dass jemand eine Liste pflegen muss.
In drei Schritten
Einwilligung bestätigen
Vor der Aufnahme bestätigen die Anwesenden die Einwilligung. Ohne diese Bestätigung startet technisch keine Aufzeichnung.
Sitzung aufnehmen
Im Sitzungssaal über Mikrofon, bei Videokonferenzen über einen Bot. Auch der Upload einer vorhandenen Aufnahme funktioniert.
Entwurf prüfen und zeichnen
Die Schriftführung prüft den Entwurf, ergänzt wo nötig und gibt ihn frei. Die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Gremium.
Häufige Fragen
Dürfen wir das als öffentliche Stelle überhaupt einsetzen?+
Wie gehen Sie mit nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten um?+
Was passiert mit der Tonaufnahme?+
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.